Allgemeine Geschäftsbedingungen
Secure 2 Fiber GmbH | Stand: 07. April 2026
Kontaktdaten des Verkäufers
| Kontaktart | Adresse / Nummer |
|---|---|
| Firma | Secure 2 Fiber GmbH |
| Telefon | +49 (0) 231 999 85 400 |
| Website | www.secure2fiber.com |
| Allgemeine Anfragen | info@secure2fiber.com |
| Bestellungen | orders@secure2fiber.com |
| Widerruf & Retouren | returns@secure2fiber.com |
| Garantie & RMA | rma@secure2fiber.com |
Vollständige Pflichtangaben gemäß § 5 TMG (Anschrift, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigte, USt-ID) sind ausschließlich dem Impressum unter secure2fiber.com/impressum zu entnehmen, das Bestandteil dieser AGB ist. Für alle Kontaktaufnahmen im Rahmen dieser AGB sind die im vorstehenden Kontaktblock angegebenen Kontaktdaten maßgeblich.
Gliederung
- Teil A – Allgemeine Bestimmungen (alle Kunden)
- Teil B – Besondere Bestimmungen für Unternehmer
- Teil C – Besondere Bestimmungen für Verbraucher (derzeit nicht aktiv – siehe Hinweis)
⚠️ Hinweis zu Teil C: Die Secure 2 Fiber GmbH beliefert zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Teil C ist vollständig ausformuliert und tritt automatisch in Kraft, sobald Secure 2 Fiber GmbH Verbrauchergeschäfte aufnimmt. Ein gesonderter Hinweis auf die Aktivierung erfolgt durch Aktualisierung dieser AGB.
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 Parteien, Anwendungsbereich und Selbstverständnis
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Secure 2 Fiber GmbH, Am Brambusch 24, 44536 Lünen, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer" oder „Hersteller"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die ein Kunde mit dem Verkäufer über den Online-Shop unter secure2fiber.com, über das Kundenportal oder auf sonstigem Wege (insbesondere per E-Mail oder schriftlichem Angebot) abschließt.
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Die Secure 2 Fiber GmbH ist Entwickler und Hersteller von Netzwerk- und Security-Appliances sowie zugehöriger Software. Produkte werden unter eigenen Marken entwickelt und vertrieben. Im Rahmen des Hardwaregeschäfts werden auch Komponenten von Drittherstellern (OEM-Hardware) beschafft, qualifiziert, mit eigener Firmware/Software bestückt und unter den Marken des Verkäufers als vollständige Appliances vermarktet (nachfolgend „OEM-basierte Produkte"). Der Verkäufer tritt gegenüber dem Kunden in allen Fällen als Hersteller und Inverkehrbringer auf.
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Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Kunde bezeichnet sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
- Auftraggeber bezeichnet den Kunden im Rahmen von Dienstleistungs- und Serviceverträgen.
- Auftragnehmer bezeichnet den Verkäufer im Rahmen von Dienstleistungs- und Serviceverträgen.
- Produkte bezeichnet alle vom Verkäufer angebotenen Waren und Leistungen der Marken AIMSTRONG, AIMdefense, AIMdesk, AIMcompute, AIMroute und AIMnetworks (zusammenfassend „AIM-Produktfamilie").
- OEM-Hardware bezeichnet Hardware-Komponenten (Platinen, Gehäuse, Netzteile, Netzwerkkarten etc.), die der Verkäufer von qualifizierten Drittherstellern bezieht, mit eigener Firmware und Software bestückt und als AIMSTRONG-Appliances in Verkehr bringt.
- Drittanbieter-Software bezeichnet Open-Source- oder lizenzpflichtige Software von Drittanbietern (insbesondere OPNsense, Zenarmor sowie weitere integrierte Sicherheitsmodule), die in AIMdefense-Produkten enthalten ist und deren jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegt.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Teil A gilt für alle Kunden. Teil B gilt ausschließlich für Unternehmer. Teil C gilt ausschließlich für Verbraucher und geht abweichenden Regelungen in Teil A vor, soweit diese voneinander abweichen.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese AGB enthalten grundsätzliche Bestimmungen für die Geschäftsbeziehungen der Secure 2 Fiber GmbH mit ihren Kunden. Sie gelten für folgende Leistungen:
Überlassung von Hard- und Software sowie Zubehör
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| AIMSTRONG Hardware-Appliances | Netzwerk- und Security-Appliances (Firewalls, Router, Switches, Compute-Nodes) auf Basis qualifizierter OEM-Hardware, bestückt mit AIMdefense-Firmware und -Software; geliefert als betriebsbereite Einheit |
| AIMdefense Software / Firmware | Firewall- und Security-Betriebssystem auf Basis von OPNsense und Zenarmor mit integrierten Modulen (NAC, SIEM, C2S/S2S, App Store); Bereitstellung gemäß Lizenzbestimmungen |
| AIMdesk | Desktop-Security- und Management-Lösung; Bereitstellung gemäß Lizenzbestimmungen |
| AIMcompute | Compute-Appliances für Edge- und Rechenzentrumsanwendungen; Lieferung als Hardware und/oder konfigurierte Einheit |
| AIMroute | Routing-Appliances und -Software für Unternehmensnetze; Lieferung als Hardware und/oder Lizenz |
| AIMnetworks | Netzwerkmanagement- und Monitoring-Lösungen; Bereitstellung als Software-Lizenz oder SaaS |
| Zubehör & Ersatzteile | Kompatibles Zubehör, Ersatzteile und Erweiterungsmodule für AIM-Produkte |
| Garantieleistungen | Reparatur oder Austausch von AIM-Produkten im Rahmen des Garantievertrages |
| Vermietung von Hardware | Zeitlich begrenzte Überlassung von AIMSTRONG-Appliances gegen Entgelt |
Serviceleistungen (ausschließlich für Unternehmer)
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| IT-Systemstörungsbehebung | Behandlung von Störungen an AIM-Produkten und kompatiblen Systemen |
| Firmware- & Software-Updates | Bereitstellung, Einspielung und Validierung von AIMdefense-Releases, Sicherheits-Patches und Feature-Updates auf AIMSTRONG-Plattformen |
| IT-Systempflege | Regelmäßige Prüfung und Pflege von Firewall-, Netzwerk- und Security-Umgebungen |
| IT-Systemwartung | Regelmäßige Wartung von AIM-Produkten und Infrastrukturkomponenten |
| Dokumentationsleistungen | Aufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes bestehender Systeme |
| Monitoring | Systematische Erfassung, Messung und Beobachtung von Vorgängen oder Prozessen mittels technischer Hilfsmittel |
Hosting- und Cloud-Leistungen (ausschließlich für Unternehmer)
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| FWaaS | AIMdefense Firewall as a Service – Cloud-basierte Firewall-Dienste (Mailfiltering, IDS, IPS, Reverse Proxy etc.) |
| SaaS | AIMnetworks Software as a Service – Cloud-gehostete Netzwerkmanagement- und AIM-Plattformdienste |
| BaaS | Backup as a Service – Cloud-basierte Backup-Dienste und Speicherplatz |
| IaaS | Infrastructure as a Service – Bereitstellung von CPU, RAM, Festplattenkapazität und Netzwerkinfrastruktur |
Service-, SaaS-, IaaS- und Hosting-Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können ausschließlich Waren (Hardware, Software, Zubehör) erwerben, sobald Teil C aktiviert ist.
§3 Vertragsschluss
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Die Darstellung von Produkten im Online-Shop oder im Kundenportal unter secure2fiber.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
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Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Klick auf den Button „Kaufen" / „Jetzt bestellen" oder durch Übersendung einer schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
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Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
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Der Kaufvertrag kommt zustande mit Versand einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail oder – sofern keine gesonderte Bestätigung erfolgt – spätestens mit Versand der Ware und Übersendung der Versandbestätigung.
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Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Ware, bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Bestellung, bei fehlender Unternehmereigenschaft des Bestellers (solange Teil C nicht aktiviert ist) oder bei Verstößen gegen §21 (Exportkontrolle).
§4 Auftragserteilung und Aufwandserfassung
Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Dienstleistungs- und Serviceverträge, nicht für Bestellungen im Online-Shop.
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Aufträge werden vom Auftraggeber per E-Mail oder über das Kundenportal mit genauer Auftrags- oder Fehlerbeschreibung in die Auftragsbearbeitungssysteme des Auftragnehmers eingegeben. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierfür erforderliche Zugänge für die Dauer der Vertragsbeziehung unentgeltlich zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist eine Auftragserteilung per Telefon unter der im Kontaktblock angegebenen Rufnummer möglich.
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Der Auftragnehmer bestätigt den Auftragseingang umgehend mit Eingangszeit und Vorgangsnummer.
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Der Auftragnehmer erfasst die anfallenden Aufwände je Vorgang und Tätigkeit gesondert. Der Auftraggeber kann sich bei Bedarf selbstständig im Ticketsystem über den bereits angefallenen Gesamtaufwand informieren.
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Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber umgehend über durchgeführte Tätigkeiten und gibt, sofern erforderlich, Teilergebnisse weiter bzw. informiert über den Abschluss des Arbeitsauftrages.
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Der Auftraggeber benennt je Vorgang einen verantwortlichen Ansprechpartner. Wird kein Ansprechpartner genannt, wird der Melder als Ansprechpartner angesehen.
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Bei Rückfragen zu laufenden Vorgängen ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich.
§5 Change Request / Mehraufwendungen
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Der Auftraggeber ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsgegenstandes zu verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer technisch und logistisch zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft das Änderungsverlangen und teilt dem Auftraggeber dessen Auswirkungen in Textform mit, einschließlich Angaben zur technischen Umsetzbarkeit, zu Fristen, Terminen, Abnahmemodalitäten und der Vergütung. Der Auftraggeber entscheidet unverzüglich über die Durchführung.
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Mit der positiven Entscheidung und Einigung über die geänderten Vertragskonditionen wird die Änderung Vertragsbestandteil.
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Bei technisch und wirtschaftlich unerheblichen Änderungsverlangen kann eine Änderung der Vertragskonditionen durch den Auftragnehmer nicht verlangt werden.
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Der Auftraggeber erstattet die durch den Change Request entstandenen Mehraufwendungen, einschließlich der Aufwendungen des Auftragnehmers zur Erfüllung der Mitteilungspflicht gemäß Abs. 1.
§6 Abnahme von Werkleistungen
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Die Parteien vereinbaren einen Abnahmetermin. Ist kein Abnahmetermin vereinbart, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung des Werkes.
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Werkleistungen werden nach Bereitstellung durch den Auftragnehmer einer Abnahmeprüfung unterzogen. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme, sofern die Leistung frei von Mängeln ist.
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Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen. Ohne Abnahmeerklärung gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie 14 Kalendertage zu dem vorgesehenen Zweck außerhalb vereinbarter Prüfprozesse ohne Mängelanzeige genutzt hat.
§7 OEM-Hardware – Besondere Bestimmungen
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Hersteller-Eigenschaft: Der Verkäufer tritt bei OEM-basierten Produkten (AIMSTRONG-Appliances) gegenüber dem Kunden als Hersteller und Inverkehrbringer auf. Die zugrunde liegenden Hardware-Komponenten werden von qualifizierten OEM-Lieferanten bezogen, durch den Verkäufer geprüft, mit eigener Firmware/Software bestückt und als vollständige Appliance vermarktet.
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OEM-Lieferantenwechsel: Der Verkäufer behält sich vor, OEM-Hardware-Lieferanten zu wechseln, sofern die technischen Spezifikationen und die Qualität der Endprodukte gleichwertig bleiben. Ein Wechsel, der die wesentlichen Produkteigenschaften beeinflusst, wird dem Kunden vor Lieferung in Textform mitgeteilt.
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Produktbezeichnung und Spezifikationen: Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Produktdatenblätter und Spezifikationen des Verkäufers, nicht die Datenblätter der OEM-Komponentenlieferanten.
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Konformität und Zertifizierungen: Der Verkäufer stellt sicher, dass OEM-basierte Produkte die für den jeweiligen Zielmarkt erforderlichen Konformitätserklärungen (insbesondere CE-Kennzeichnung) tragen. Dem Kunden werden auf Anfrage die entsprechenden Konformitätserklärungen bereitgestellt.
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Ersatzteile und Verfügbarkeit: Sofern OEM-Komponenten eines bestimmten Typs durch einen Lieferanten nicht mehr verfügbar sind (End-of-Life), teilt der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich mit und benennt ggf. ein Nachfolgeprodukt oder alternative Servicewege.
§8 Softwareüberlassung, Firmware und Nutzungsrechte
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Der Auftragnehmer (nachfolgend auch „Lizenzgeber") stellt dem Auftraggeber die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Software der AIM-Produktfamilie (insbesondere AIMdefense, AIMdesk, AIMcompute, AIMroute, AIMnetworks sowie integrierte Firmware für AIMSTRONG-Appliances) im dort beschriebenen Funktionsumfang zur Verfügung.
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Open-Source-Komponenten: AIMdefense basiert auf Open-Source-Software (insbesondere OPNsense, Zenarmor sowie weiteren integrierten Modulen). Diese Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Open-Source-Lizenzen (u. a. BSD-2-Clause, Apache 2.0, GPLv2/v3). Durch die Nutzung von AIMdefense erkennt der Auftraggeber diese Lizenzbedingungen an. Der Lizenzgeber stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die vollständige Lizenzübersicht bereit.
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Der Lizenzgeber räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die bezeichnete Software und Firmware für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
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Der Auftraggeber darf die Software und Firmware nur bearbeiten oder vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Nutzung abgedeckt ist oder vom Lizenzgeber schriftlich genehmigt wurde.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software oder Firmware Dritten zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nehmen.
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Reverse Engineering: Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung des proprietären Anteils der Software und Firmware sind unzulässig, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt (§ 69e UrhG). Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
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Lizenzserver / App Store: Die Nutzung lizenzpflichtiger AIMdefense-Funktionen und des integrierten AIMdefense App Stores erfordert eine gültige Lizenzregistrierung über den Lizenzserver des Verkäufers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendige Konnektivität zum Lizenzserver vorhanden ist. Bei fehlendem Lizenzserver-Zugriff können einzelne Funktionen eingeschränkt sein.
§9 Firmware-Updates, Releases und Produktpflege
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Der Verkäufer stellt für AIMSTRONG-Appliances und AIMdefense-Produkte Sicherheits- und Funktions-Updates (Releases, Patches, Hotfixes) bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Beschaffenheit erforderlich ist.
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Release-Prozess: Neue AIMdefense-Releases durchlaufen einen strukturierten Entwicklungs-, Test- und Freigabeprozess (Release-Gate) vor der Auslieferung. Der Verkäufer informiert Kunden mit aktivem Servicevertrag über neue Releases per E-Mail oder über das Kundenportal.
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Der Umfang und der Zeitraum der Update-Versorgung richten sich nach dem jeweiligen Produktdatenblatt und dem gebuchten Support-Level.
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Sicherheits-Patches: Kritische Sicherheits-Updates werden auch außerhalb regulärer Release-Zyklen als Hotfixes bereitgestellt und separat kommuniziert.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates innerhalb einer angemessenen Frist einzuspielen. Für Schäden, die aus der Nichtinstallation bekannter Sicherheits-Updates entstehen, haftet der Verkäufer nicht.
§10 Datenspeicherung und -übergabe bei SaaS- und Hosting-Leistungen
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Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber virtuellen Speicherplatz zur Verfügung. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich der übermittelten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber verantwortlich.
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Der Umfang des verfügbaren Speicherplatzes ist in der Leistungsbeschreibung definiert.
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Im Falle einer Datenübernahme aus einer Datenbank des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer die erforderlichen Angaben mindestens acht Wochen vor der beabsichtigten Übernahme mitzuteilen.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
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Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
§11 IaaS – Besondere Bestimmungen
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Dieser Paragraph gilt ausschließlich für die Bereitstellung von Infrastructure as a Service (IaaS).
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Verfügbarkeit: Der Verkäufer gewährleistet eine Verfügbarkeit der IaaS-Infrastruktur von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Netz des Kunden. Geplante Wartungsfenster, die dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt zählen nicht als Nichtverfügbarkeit.
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Datensicherung: Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der auf der IaaS-Infrastruktur gespeicherten Daten obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich ein Backup-as-a-Service (BaaS) vereinbart wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende oder fehlerhafte Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind.
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Subunternehmer / Rechenzentrum: Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erbringung der IaaS-Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter-Rechenzentren einzusetzen. Der Kunde wird über den eingesetzten Rechenzentrumsbetreiber und dessen Standort informiert. Ein Wechsel wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.
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Ressourcennutzung: Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Ressourcen ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Missbräuchliche Nutzung berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
§12 Service- und Reaktionszeiten bei IT-Störungen
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Der Auftragnehmer steht für die Behebung von Fehlern und Funktionsstörungen entsprechend den nachfolgend definierten Reaktionszeiten zur Verfügung.
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Störungsklassen:
| Klasse | Beschreibung |
|---|---|
| Klasse 1 | Funktionsstörungen einzelner Funktionen an einzelnen Arbeitsstationen; Nutzbarkeit des Systems weiterhin möglich |
| Klasse 2 | Funktionsstörungen einzelner Funktionen an allen Arbeitsstationen; Nutzbarkeit weiterhin möglich |
| Klasse 3 | Funktionsstörung eines nicht betriebswesentlichen (Teil-)Systems; das betroffene System ist nicht mehr nutzbar |
| Klasse 4 | Funktionsstörung eines betriebsessentiellen (Teil-)Systems (z. B. Totalausfall einer AIMdefense-Firewall); das betroffene System ist nicht mehr nutzbar |
- Reaktionszeiten:
| Klasse | Reaktionszeit |
|---|---|
| Klasse 1 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb von fünf (5) Werktagen |
| Klasse 2 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb von drei (3) Werktagen |
| Klasse 3 | Beginn der Störungsbehebung am übernächsten Werktag |
| Klasse 4 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb des gebuchten Servicelevels |
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Der Werktag ist definiert als Wochentag (Montag bis Freitag), der kein bundeseinheitlicher Feiertag ist. Der Werktag beginnt um 9:00 Uhr und endet Montag bis Donnerstag um 17:00 Uhr, Freitag um 15:00 Uhr.
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Wird die Störung bis 12:00 Uhr in das Auftragsbearbeitungssystem eingegeben, gilt der Eingabetag als Beginn der Reaktionszeit. Bei späterer Eintragung gilt der folgende Werktag. Bei SLA Klasse 4 beginnt die Reaktionszeit am selben Werktag.
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Sollten die Reaktionszeiten vom Auftragnehmer wiederholt verschuldet nicht eingehalten werden, steht dem Auftraggeber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
§13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Tätigkeiten vollumfänglich zu unterstützen und stellt erforderliche Räumlichkeiten, Systeme, Personal sowie Unterlagen unentgeltlich bereit.
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Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Fernzugriffs (z. B. für Remote-Wartung von AIM-Produkten) erforderliche Systeme und Telekommunikationsanschlüsse unentgeltlich bereit.
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Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass in den zu betretenden Räumen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
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Für die ISO 27001 (ISMS)-konforme Dokumentation stellt der Auftraggeber ein geeignetes System bereit; andernfalls wird die ISO 27001-konforme Dokumentation gesondert in Rechnung gestellt.
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SaaS/Hosting: Die Herstellung der Datenverbindung zwischen den Arbeitsplätzen des Auftraggebers und dem definierten Datenübergabepunkt übernimmt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen entspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und User-IDs sowie Passwörter geheim zu halten.
§14 Lieferung und Versand
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Der Verkäufer liefert in die im Online-Shop bzw. Kundenportal als Lieferländer ausgewiesenen Länder.
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Lieferzeiten werden auf der jeweiligen Produktseite und im Bestellprozess angegeben. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein ausdrücklicher Liefertermin vereinbart wurde. Bei AIMSTRONG-Appliances mit individueller Konfiguration können abweichende Lieferzeiten gelten, die im Angebot separat ausgewiesen werden.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Mehrkosten durch Teillieferungen trägt der Verkäufer, sofern der Kunde die Teillieferung nicht veranlasst hat.
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Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware – insbesondere bei Lieferschwierigkeiten bei OEM-Komponenten, Halbleitermangel oder anderen Engpässen bei Vorlieferanten – von der Leistungspflicht zurückzutreten, sofern er seinerseits nicht vertragswidrig nicht beliefert wurde, die Ware bei Vertragsschluss nicht verfügbar war und der Verkäufer den Kunden unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
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Die Regelungen zum Gefahrübergang beim Versand sind für Unternehmer in §B3 und für Verbraucher (sobald Teil C aktiviert) in §C3 geregelt.
§15 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle im Online-Shop und Kundenportal angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreise), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Sobald Teil C aktiviert ist, gelten für Verbraucher Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Gestellte Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel auf der Rechnung oder im Angebot vereinbart wurde.
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Sofern der Kunde mit den fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät, behält sich der Verkäufer das Recht vor, keine weiteren Leistungen zu erbringen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
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Für Serviceleistungen gelten die Preise und Bedingungen aus dem jeweils aktuellen Preisinformationsblatt. Bei Vereinbarung von Stundenkontingenten verpflichtet sich der Auftraggeber zu entsprechenden Mindestabnahmen.
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Der Auftragnehmer kann Entgelte nach billigem Ermessen der Kostenentwicklung anpassen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
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Über das Stundenkontingent hinausgehende Arbeitszeiten werden gemäß Standardstundensatz nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
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Für Arbeiten am Standort des Auftraggebers werden zusätzlich je Anfahrt die Reisekosten gemäß Preisinformationsblatt fällig.
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Besondere Regelungen zu Verzugszinsen: für Unternehmer siehe §B4; für Verbraucher (sobald Teil C aktiviert) siehe §C4.
§16 Vertragsdauer und Kündigung bei Serviceleistungen
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Der Vertrag beginnt mit dessen Unterzeichnung und hat eine im Auftragsformular festgelegte Mindestlaufzeit.
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Die Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.
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Die Kündigung muss schriftlich zugegangen sein. Der Kündigende hat den Nachweis über den Zugang zu führen.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
§17 Eigentumsvorbehalt
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Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Ist der Kunde Verbraucher (sobald Teil C aktiviert), gilt der einfache Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Bestellung.
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Soweit verkaufte Hardware bzw. gelieferte Software mangelhaft ist, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Verkäufer zu, sofern der Käufer Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt §C2.
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Verarbeitet oder verbindet der Unternehmer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
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Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf gegenüber einem Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
§18 Rücksendung und RMA-Prozess
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Für Retouren im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (Verbraucher, sobald Teil C aktiviert, siehe §C1) sowie für sonstige vom Verkäufer akzeptierte Rücksendungen ist vorab eine Retourengenehmigung beim Verkäufer einzuholen. Die hierfür maßgebliche Kontaktadresse ist dem Kontaktblock am Anfang dieser AGB zu entnehmen.
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Für Rücksendungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsfällen (RMA – Return Merchandise Authorization) ist der RMA-Prozess über den im Kontaktblock angegebenen RMA-Kontakt einzuleiten. Der Kunde erhält nach Prüfung eine RMA-Nummer, die gut sichtbar auf dem Versandpaket anzubringen ist. Einsendungen ohne RMA-Nummer können nicht bearbeitet werden und werden auf Kosten des Einsenders zurückgesandt.
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Rücksendungen sind sicher und transportschutzgerecht zu verpacken. Für Schäden durch unsachgemäße Verpackung haftet der Kunde.
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Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung bei berechtigten Garantie- und Gewährleistungsfällen. In allen anderen Fällen trägt der Kunde die Versandkosten, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes vereinbart ist.
§19 Gewährleistung bei Werkleistungen
Diese Regelung gilt ausschließlich für Werkleistungen gegenüber Unternehmern.
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Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang und Zeitraum.
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Nacherfüllungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Nacherfüllung erfolgt zunächst in Form von Nachbesserungen.
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Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber Änderungen an den erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf den Mangel.
§20 Gewährleistung bei Nichteinhaltung von Service-/Reaktionszeiten und Hosting-Leistungen
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Soweit Service Level oder vereinbarte Verfügbarkeiten aus Gründen nicht eingehalten werden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, kann der Auftraggeber ohne vorherige Geltendmachung eines Nacherfüllungsanspruchs ausschließlich Minderungsrechte geltend machen.
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Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Beeinträchtigungen außerhalb des vom Auftragnehmer betriebenen Netzes, bei vertragswidrigem Systemgebrauch, bei Zahlungsverzug, bei höherer Gewalt oder bei Angriffen Dritter auf die Infrastruktur.
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Minderungsquote bei Hosting-Leistungen: Die Vergütung wird prozentual um den dreifachen Wert (Faktor 3) gemindert, um den die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde. Die Vergütung entfällt ab einer Unterschreitung um mehr als 15 % für den betroffenen Monat. Bei SLA Klasse 4 vermindert sich die Vergütung um 4 % pro Monat.
§21 Exportkontrolle und Sanktionen
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Der Kunde versichert, dass die erworbenen Produkte – insbesondere AIMSTRONG-Appliances, AIMdefense-Systeme, Verschlüsselungskomponenten und sonstige Security-Hardware – nicht in Länder weiterveräußert oder verbracht werden, gegenüber denen Exportbeschränkungen oder Sanktionen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder anderer zuständiger Behörden bestehen.
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Soweit Produkte dem EU-Dual-Use-Recht (VO (EU) 2021/821) unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungspflichten einzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die aus einem Verstoß entstehen.
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Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder geschlossene Verträge rückabzuwickeln, sofern nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Klausel bekannt werden.
§22 Herstellerlizenzen und Drittanbieter-EULAs
Bei der Lieferung von Software oder softwarebasierter Hardware gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Dritthersteller (EULA), insbesondere für Open-Source-Komponenten in AIMdefense (OPNsense, Zenarmor) sowie für auf AIMSTRONG-Appliances vorinstallierte Betriebssysteme oder Zusatzsoftware. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor der Inbetriebnahme zu akzeptieren. Der Verkäufer überträgt nur solche Rechte, die ihm selbst vom jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden. Der Verkäufer weist auf etwaige EULA-Pflichten im Bestellprozess oder in der Produktbeschreibung hin.
§23 Haftung
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Der Verkäufer haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
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Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Übernahme einer Garantie für eine Eigenschaft sowie bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
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Schäden durch leichte Fahrlässigkeit werden nur ersetzt, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des Auftragswertes.
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Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
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Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt (Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streik, Energiemangel, Lieferstörungen vorgeschalteter Dienstleister, Halbleitermangel, OEM-Lieferengpässe etc.) ist der Verkäufer von der Leistungserbringung befreit, solange die Leistungshinderung besteht.
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Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit sie mit zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (relevant sobald Teil C aktiviert).
§24 Geheimhaltung
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Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Produktarchitekturen, Firmware-Spezifikationen sowie Preisinformationen, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Weise zu verwerten.
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Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
§25 Datenschutz
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Die Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke.
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Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Verkäufer sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter secure2fiber.com/privacy abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist. Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung eine Auftragsverarbeitung stattfindet, wird diese in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.
§26 Änderung dieser AGB
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Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform bekanntzugeben.
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Widerspricht der Auftraggeber (Unternehmer) den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Verkäufer weist in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hin.
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Gegenüber Verbrauchern (sobald Teil C aktiviert) treten Änderungen dieser AGB nur in Kraft, wenn der Verbraucher diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen ist gegenüber Verbrauchern unwirksam.
§27 Recht und Gerichtsstand
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Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird der Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Falle von Auslandslieferungen gilt ergänzend §21 (Exportkontrolle).
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Die vertragliche Beziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
§28 Abschließende Vereinbarungen
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Der Verkäufer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen, wenn durch dessen Qualifikation und Leistungsfähigkeit eine vertragsgemäße Erfüllung gewährleistet ist. Der Kunde wird über eine solche Übertragung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ist der Kunde Unternehmer, stimmt er einer solchen Schuldübernahme bereits jetzt unwiderruflich zu, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
TEIL B – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER
§B1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Käufer Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung, schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen (§ 377 HGB). Dies gilt insbesondere für AIMSTRONG-Appliances und AIMdefense-Produkte hinsichtlich offensichtlicher Hardware-Mängel, fehlerhafter Firmware-Versionen oder unvollständiger Lieferumfänge. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Ware als genehmigt.
§B2 Gewährleistungsfristen für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Waren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Bei Softwareprodukten und Produkten mit digitalen Elementen (insbesondere AIMdefense-Firmware, AIMdesk, AIMroute, AIMnetworks) stellt der Verkäufer während des Gewährleistungszeitraums erforderliche Sicherheits- und Funktionsupdates bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit notwendig ist (§ 327f BGB).
§B3 Gefahrübergang bei Unternehmern
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
§B4 Zahlungsverzug bei Unternehmern
Im Verzugsfall werden – zusätzlich zu etwaigen Mahnkosten – Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
§B5 Erweiterter Eigentumsvorbehalt bei Unternehmern
-
Verarbeitet oder verbindet der Unternehmer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
-
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf gegenüber einem Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
-
Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
TEIL C – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER
⚠️ HINWEIS: DIESER TEIL IST DERZEIT NICHT AKTIV.
Die Secure 2 Fiber GmbH beliefert zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden derzeit nicht angeboten und sind nicht möglich. Teil C ist vollständig ausformuliert und tritt automatisch in Kraft, sobald Secure 2 Fiber GmbH Verbrauchergeschäfte aufnimmt. Die Aktivierung erfolgt durch Veröffentlichung einer aktualisierten AGB-Version mit entsprechendem Hinweis.
§C1 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einer Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit der Inbesitznahme der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die hierfür maßgeblichen Kontaktdaten (Post und E-Mail für Widerruf & Retouren) finden Sie im Kontaktblock am Anfang dieser AGB. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten durch eine von Ihnen gewählte teurere Lieferart), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion; Entgelte entstehen Ihnen dabei nicht.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, was früher eintritt. Sie haben die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Mitteilung des Widerrufs, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden (z. B. individuell konfigurierte AIMSTRONG-Appliances mit spezifischer Hardware-Ausstattung);
- Computerprogrammen und Firmware in versiegelter Verpackung oder mit aktiviertem Lizenzschlüssel, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder der Lizenzschlüssel aktiviert wurde (§ 356 Abs. 5 BGB);
- Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Secure 2 Fiber GmbH, Am Brambusch 24, 44536 Lünen – Kontaktdaten siehe Kontaktblock am Anfang dieser AGB.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am () / erhalten am (): ___
Name des/der Verbraucher(s): ___
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___
Datum: ___
() Unzutreffendes streichen.*
§C2 Gewährleistung für Verbraucher
-
Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei (2) Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Eine Verkürzung dieser Frist ist ausgeschlossen.
-
Bei digitalen Produkten und Produkten mit digitalen Elementen (insbesondere AIMSTRONG-Appliances mit integrierter Firmware, AIMdefense-Software) ist der Verkäufer verpflichtet, während des Gewährleistungszeitraums erforderliche Sicherheits- und Funktionsupdates bereitzustellen (§ 327f BGB).
-
Das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung steht dem Verbraucher zu (§ 439 Abs. 1 BGB), sofern die gewählte Art nicht unmöglich oder unverhältnismäßig kostenintensiv ist.
§C3 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Verbraucher über, auch wenn der Verbraucher den Versand selbst organisiert hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
§C4 Zahlungsverzug bei Verbrauchern
Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 1 BGB).
§C5 Pflichtinformationen nach § 312d BGB / Art. 246a EGBGB
Vor Abgabe der Bestellung werden dem Verbraucher im Bestellprozess folgende Informationen bereitgestellt:
- Identität, Anschrift und Kontaktdaten des Verkäufers (siehe Kontaktblock)
- Wesentliche Eigenschaften der Waren (inkl. Produktdatenblätter für AIM-Produkte)
- Gesamtpreis inkl. aller Steuern, Abgaben und Versandkosten
- Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Lieferfrist
- Einzelheiten zum Widerrufsrecht (siehe §C1)
- Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung
- Hinweis auf geltende Herstellerlizenzen und Open-Source-Lizenzen (siehe §22)
§C6 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Der Verkäufer ist bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein,
www.verbraucher-schlichter.de
Im Streitfall empfehlen wir dem Verbraucher, sich zunächst direkt an uns zu wenden (Kontaktdaten siehe Kontaktblock), um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen | Stand: 07. April 2026
Secure 2 Fiber GmbH · www.secure2fiber.com · Impressum: secure2fiber.com/imprint
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Secure 2 Fiber GmbH | Stand: 07. April 2026
Kontaktdaten des Verkäufers
| Kontaktart | Adresse / Nummer |
|---|---|
| Firma | Secure 2 Fiber GmbH |
| Telefon | +49 (0) 231 999 85 400 |
| Website | www.secure2fiber.com |
| Allgemeine Anfragen | info@secure2fiber.com |
| Bestellungen | orders@secure2fiber.com |
| Widerruf & Retouren | returns@secure2fiber.com |
| Garantie & RMA | rma@secure2fiber.com |
Vollständige Pflichtangaben gemäß § 5 TMG (Anschrift, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigte, USt-ID) sind ausschließlich dem Impressum unter secure2fiber.com/impressum zu entnehmen, das Bestandteil dieser AGB ist. Für alle Kontaktaufnahmen im Rahmen dieser AGB sind die im vorstehenden Kontaktblock angegebenen Kontaktdaten maßgeblich.
Gliederung
- Teil A – Allgemeine Bestimmungen (alle Kunden)
- Teil B – Besondere Bestimmungen für Unternehmer
- Teil C – Besondere Bestimmungen für Verbraucher (derzeit nicht aktiv – siehe Hinweis)
⚠️ Hinweis zu Teil C: Die Secure 2 Fiber GmbH beliefert zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Teil C ist vollständig ausformuliert und tritt automatisch in Kraft, sobald Secure 2 Fiber GmbH Verbrauchergeschäfte aufnimmt. Ein gesonderter Hinweis auf die Aktivierung erfolgt durch Aktualisierung dieser AGB.
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 Parteien, Anwendungsbereich und Selbstverständnis
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Secure 2 Fiber GmbH, Am Brambusch 24, 44536 Lünen, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer" oder „Hersteller"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die ein Kunde mit dem Verkäufer über den Online-Shop unter secure2fiber.com, über das Kundenportal oder auf sonstigem Wege (insbesondere per E-Mail oder schriftlichem Angebot) abschließt.
-
Die Secure 2 Fiber GmbH ist Entwickler und Hersteller von Netzwerk- und Security-Appliances sowie zugehöriger Software. Produkte werden unter eigenen Marken entwickelt und vertrieben. Im Rahmen des Hardwaregeschäfts werden auch Komponenten von Drittherstellern (OEM-Hardware) beschafft, qualifiziert, mit eigener Firmware/Software bestückt und unter den Marken des Verkäufers als vollständige Appliances vermarktet (nachfolgend „OEM-basierte Produkte"). Der Verkäufer tritt gegenüber dem Kunden in allen Fällen als Hersteller und Inverkehrbringer auf.
-
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Kunde bezeichnet sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
- Auftraggeber bezeichnet den Kunden im Rahmen von Dienstleistungs- und Serviceverträgen.
- Auftragnehmer bezeichnet den Verkäufer im Rahmen von Dienstleistungs- und Serviceverträgen.
- Produkte bezeichnet alle vom Verkäufer angebotenen Waren und Leistungen der Marken AIMSTRONG, AIMdefense, AIMdesk, AIMcompute, AIMroute und AIMnetworks (zusammenfassend „AIM-Produktfamilie").
- OEM-Hardware bezeichnet Hardware-Komponenten (Platinen, Gehäuse, Netzteile, Netzwerkkarten etc.), die der Verkäufer von qualifizierten Drittherstellern bezieht, mit eigener Firmware und Software bestückt und als AIMSTRONG-Appliances in Verkehr bringt.
- Drittanbieter-Software bezeichnet Open-Source- oder lizenzpflichtige Software von Drittanbietern (insbesondere OPNsense, Zenarmor sowie weitere integrierte Sicherheitsmodule), die in AIMdefense-Produkten enthalten ist und deren jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegt.
-
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Teil A gilt für alle Kunden. Teil B gilt ausschließlich für Unternehmer. Teil C gilt ausschließlich für Verbraucher und geht abweichenden Regelungen in Teil A vor, soweit diese voneinander abweichen.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese AGB enthalten grundsätzliche Bestimmungen für die Geschäftsbeziehungen der Secure 2 Fiber GmbH mit ihren Kunden. Sie gelten für folgende Leistungen:
Überlassung von Hard- und Software sowie Zubehör
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| AIMSTRONG Hardware-Appliances | Netzwerk- und Security-Appliances (Firewalls, Router, Switches, Compute-Nodes) auf Basis qualifizierter OEM-Hardware, bestückt mit AIMdefense-Firmware und -Software; geliefert als betriebsbereite Einheit |
| AIMdefense Software / Firmware | Firewall- und Security-Betriebssystem auf Basis von OPNsense und Zenarmor mit integrierten Modulen (NAC, SIEM, C2S/S2S, App Store); Bereitstellung gemäß Lizenzbestimmungen |
| AIMdesk | Desktop-Security- und Management-Lösung; Bereitstellung gemäß Lizenzbestimmungen |
| AIMcompute | Compute-Appliances für Edge- und Rechenzentrumsanwendungen; Lieferung als Hardware und/oder konfigurierte Einheit |
| AIMroute | Routing-Appliances und -Software für Unternehmensnetze; Lieferung als Hardware und/oder Lizenz |
| AIMnetworks | Netzwerkmanagement- und Monitoring-Lösungen; Bereitstellung als Software-Lizenz oder SaaS |
| Zubehör & Ersatzteile | Kompatibles Zubehör, Ersatzteile und Erweiterungsmodule für AIM-Produkte |
| Garantieleistungen | Reparatur oder Austausch von AIM-Produkten im Rahmen des Garantievertrages |
| Vermietung von Hardware | Zeitlich begrenzte Überlassung von AIMSTRONG-Appliances gegen Entgelt |
Serviceleistungen (ausschließlich für Unternehmer)
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| IT-Systemstörungsbehebung | Behandlung von Störungen an AIM-Produkten und kompatiblen Systemen |
| Firmware- & Software-Updates | Bereitstellung, Einspielung und Validierung von AIMdefense-Releases, Sicherheits-Patches und Feature-Updates auf AIMSTRONG-Plattformen |
| IT-Systempflege | Regelmäßige Prüfung und Pflege von Firewall-, Netzwerk- und Security-Umgebungen |
| IT-Systemwartung | Regelmäßige Wartung von AIM-Produkten und Infrastrukturkomponenten |
| Dokumentationsleistungen | Aufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes bestehender Systeme |
| Monitoring | Systematische Erfassung, Messung und Beobachtung von Vorgängen oder Prozessen mittels technischer Hilfsmittel |
Hosting- und Cloud-Leistungen (ausschließlich für Unternehmer)
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| FWaaS | AIMdefense Firewall as a Service – Cloud-basierte Firewall-Dienste (Mailfiltering, IDS, IPS, Reverse Proxy etc.) |
| SaaS | AIMnetworks Software as a Service – Cloud-gehostete Netzwerkmanagement- und AIM-Plattformdienste |
| BaaS | Backup as a Service – Cloud-basierte Backup-Dienste und Speicherplatz |
| IaaS | Infrastructure as a Service – Bereitstellung von CPU, RAM, Festplattenkapazität und Netzwerkinfrastruktur |
Service-, SaaS-, IaaS- und Hosting-Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können ausschließlich Waren (Hardware, Software, Zubehör) erwerben, sobald Teil C aktiviert ist.
§3 Vertragsschluss
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Die Darstellung von Produkten im Online-Shop oder im Kundenportal unter secure2fiber.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
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Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Klick auf den Button „Kaufen" / „Jetzt bestellen" oder durch Übersendung einer schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
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Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
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Der Kaufvertrag kommt zustande mit Versand einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail oder – sofern keine gesonderte Bestätigung erfolgt – spätestens mit Versand der Ware und Übersendung der Versandbestätigung.
-
Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Ware, bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Bestellung, bei fehlender Unternehmereigenschaft des Bestellers (solange Teil C nicht aktiviert ist) oder bei Verstößen gegen §21 (Exportkontrolle).
§4 Auftragserteilung und Aufwandserfassung
Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Dienstleistungs- und Serviceverträge, nicht für Bestellungen im Online-Shop.
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Aufträge werden vom Auftraggeber per E-Mail oder über das Kundenportal mit genauer Auftrags- oder Fehlerbeschreibung in die Auftragsbearbeitungssysteme des Auftragnehmers eingegeben. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierfür erforderliche Zugänge für die Dauer der Vertragsbeziehung unentgeltlich zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist eine Auftragserteilung per Telefon unter der im Kontaktblock angegebenen Rufnummer möglich.
-
Der Auftragnehmer bestätigt den Auftragseingang umgehend mit Eingangszeit und Vorgangsnummer.
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Der Auftragnehmer erfasst die anfallenden Aufwände je Vorgang und Tätigkeit gesondert. Der Auftraggeber kann sich bei Bedarf selbstständig im Ticketsystem über den bereits angefallenen Gesamtaufwand informieren.
-
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber umgehend über durchgeführte Tätigkeiten und gibt, sofern erforderlich, Teilergebnisse weiter bzw. informiert über den Abschluss des Arbeitsauftrages.
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Der Auftraggeber benennt je Vorgang einen verantwortlichen Ansprechpartner. Wird kein Ansprechpartner genannt, wird der Melder als Ansprechpartner angesehen.
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Bei Rückfragen zu laufenden Vorgängen ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich.
§5 Change Request / Mehraufwendungen
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Der Auftraggeber ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsgegenstandes zu verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer technisch und logistisch zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft das Änderungsverlangen und teilt dem Auftraggeber dessen Auswirkungen in Textform mit, einschließlich Angaben zur technischen Umsetzbarkeit, zu Fristen, Terminen, Abnahmemodalitäten und der Vergütung. Der Auftraggeber entscheidet unverzüglich über die Durchführung.
-
Mit der positiven Entscheidung und Einigung über die geänderten Vertragskonditionen wird die Änderung Vertragsbestandteil.
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Bei technisch und wirtschaftlich unerheblichen Änderungsverlangen kann eine Änderung der Vertragskonditionen durch den Auftragnehmer nicht verlangt werden.
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Der Auftraggeber erstattet die durch den Change Request entstandenen Mehraufwendungen, einschließlich der Aufwendungen des Auftragnehmers zur Erfüllung der Mitteilungspflicht gemäß Abs. 1.
§6 Abnahme von Werkleistungen
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Die Parteien vereinbaren einen Abnahmetermin. Ist kein Abnahmetermin vereinbart, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung des Werkes.
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Werkleistungen werden nach Bereitstellung durch den Auftragnehmer einer Abnahmeprüfung unterzogen. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme, sofern die Leistung frei von Mängeln ist.
-
Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen. Ohne Abnahmeerklärung gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie 14 Kalendertage zu dem vorgesehenen Zweck außerhalb vereinbarter Prüfprozesse ohne Mängelanzeige genutzt hat.
§7 OEM-Hardware – Besondere Bestimmungen
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Hersteller-Eigenschaft: Der Verkäufer tritt bei OEM-basierten Produkten (AIMSTRONG-Appliances) gegenüber dem Kunden als Hersteller und Inverkehrbringer auf. Die zugrunde liegenden Hardware-Komponenten werden von qualifizierten OEM-Lieferanten bezogen, durch den Verkäufer geprüft, mit eigener Firmware/Software bestückt und als vollständige Appliance vermarktet.
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OEM-Lieferantenwechsel: Der Verkäufer behält sich vor, OEM-Hardware-Lieferanten zu wechseln, sofern die technischen Spezifikationen und die Qualität der Endprodukte gleichwertig bleiben. Ein Wechsel, der die wesentlichen Produkteigenschaften beeinflusst, wird dem Kunden vor Lieferung in Textform mitgeteilt.
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Produktbezeichnung und Spezifikationen: Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Produktdatenblätter und Spezifikationen des Verkäufers, nicht die Datenblätter der OEM-Komponentenlieferanten.
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Konformität und Zertifizierungen: Der Verkäufer stellt sicher, dass OEM-basierte Produkte die für den jeweiligen Zielmarkt erforderlichen Konformitätserklärungen (insbesondere CE-Kennzeichnung) tragen. Dem Kunden werden auf Anfrage die entsprechenden Konformitätserklärungen bereitgestellt.
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Ersatzteile und Verfügbarkeit: Sofern OEM-Komponenten eines bestimmten Typs durch einen Lieferanten nicht mehr verfügbar sind (End-of-Life), teilt der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich mit und benennt ggf. ein Nachfolgeprodukt oder alternative Servicewege.
§8 Softwareüberlassung, Firmware und Nutzungsrechte
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Der Auftragnehmer (nachfolgend auch „Lizenzgeber") stellt dem Auftraggeber die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Software der AIM-Produktfamilie (insbesondere AIMdefense, AIMdesk, AIMcompute, AIMroute, AIMnetworks sowie integrierte Firmware für AIMSTRONG-Appliances) im dort beschriebenen Funktionsumfang zur Verfügung.
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Open-Source-Komponenten: AIMdefense basiert auf Open-Source-Software (insbesondere OPNsense, Zenarmor sowie weiteren integrierten Modulen). Diese Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Open-Source-Lizenzen (u. a. BSD-2-Clause, Apache 2.0, GPLv2/v3). Durch die Nutzung von AIMdefense erkennt der Auftraggeber diese Lizenzbedingungen an. Der Lizenzgeber stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die vollständige Lizenzübersicht bereit.
-
Der Lizenzgeber räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die bezeichnete Software und Firmware für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
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Der Auftraggeber darf die Software und Firmware nur bearbeiten oder vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Nutzung abgedeckt ist oder vom Lizenzgeber schriftlich genehmigt wurde.
-
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software oder Firmware Dritten zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nehmen.
-
Reverse Engineering: Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung des proprietären Anteils der Software und Firmware sind unzulässig, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt (§ 69e UrhG). Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
-
Lizenzserver / App Store: Die Nutzung lizenzpflichtiger AIMdefense-Funktionen und des integrierten AIMdefense App Stores erfordert eine gültige Lizenzregistrierung über den Lizenzserver des Verkäufers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendige Konnektivität zum Lizenzserver vorhanden ist. Bei fehlendem Lizenzserver-Zugriff können einzelne Funktionen eingeschränkt sein.
§9 Firmware-Updates, Releases und Produktpflege
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Der Verkäufer stellt für AIMSTRONG-Appliances und AIMdefense-Produkte Sicherheits- und Funktions-Updates (Releases, Patches, Hotfixes) bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Beschaffenheit erforderlich ist.
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Release-Prozess: Neue AIMdefense-Releases durchlaufen einen strukturierten Entwicklungs-, Test- und Freigabeprozess (Release-Gate) vor der Auslieferung. Der Verkäufer informiert Kunden mit aktivem Servicevertrag über neue Releases per E-Mail oder über das Kundenportal.
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Der Umfang und der Zeitraum der Update-Versorgung richten sich nach dem jeweiligen Produktdatenblatt und dem gebuchten Support-Level.
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Sicherheits-Patches: Kritische Sicherheits-Updates werden auch außerhalb regulärer Release-Zyklen als Hotfixes bereitgestellt und separat kommuniziert.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates innerhalb einer angemessenen Frist einzuspielen. Für Schäden, die aus der Nichtinstallation bekannter Sicherheits-Updates entstehen, haftet der Verkäufer nicht.
§10 Datenspeicherung und -übergabe bei SaaS- und Hosting-Leistungen
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Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber virtuellen Speicherplatz zur Verfügung. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich der übermittelten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber verantwortlich.
-
Der Umfang des verfügbaren Speicherplatzes ist in der Leistungsbeschreibung definiert.
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Im Falle einer Datenübernahme aus einer Datenbank des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer die erforderlichen Angaben mindestens acht Wochen vor der beabsichtigten Übernahme mitzuteilen.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
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Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
§11 IaaS – Besondere Bestimmungen
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Dieser Paragraph gilt ausschließlich für die Bereitstellung von Infrastructure as a Service (IaaS).
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Verfügbarkeit: Der Verkäufer gewährleistet eine Verfügbarkeit der IaaS-Infrastruktur von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Netz des Kunden. Geplante Wartungsfenster, die dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt zählen nicht als Nichtverfügbarkeit.
-
Datensicherung: Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der auf der IaaS-Infrastruktur gespeicherten Daten obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich ein Backup-as-a-Service (BaaS) vereinbart wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende oder fehlerhafte Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind.
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Subunternehmer / Rechenzentrum: Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erbringung der IaaS-Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter-Rechenzentren einzusetzen. Der Kunde wird über den eingesetzten Rechenzentrumsbetreiber und dessen Standort informiert. Ein Wechsel wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.
-
Ressourcennutzung: Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Ressourcen ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Missbräuchliche Nutzung berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
§12 Service- und Reaktionszeiten bei IT-Störungen
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Der Auftragnehmer steht für die Behebung von Fehlern und Funktionsstörungen entsprechend den nachfolgend definierten Reaktionszeiten zur Verfügung.
-
Störungsklassen:
| Klasse | Beschreibung |
|---|---|
| Klasse 1 | Funktionsstörungen einzelner Funktionen an einzelnen Arbeitsstationen; Nutzbarkeit des Systems weiterhin möglich |
| Klasse 2 | Funktionsstörungen einzelner Funktionen an allen Arbeitsstationen; Nutzbarkeit weiterhin möglich |
| Klasse 3 | Funktionsstörung eines nicht betriebswesentlichen (Teil-)Systems; das betroffene System ist nicht mehr nutzbar |
| Klasse 4 | Funktionsstörung eines betriebsessentiellen (Teil-)Systems (z. B. Totalausfall einer AIMdefense-Firewall); das betroffene System ist nicht mehr nutzbar |
- Reaktionszeiten:
| Klasse | Reaktionszeit |
|---|---|
| Klasse 1 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb von fünf (5) Werktagen |
| Klasse 2 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb von drei (3) Werktagen |
| Klasse 3 | Beginn der Störungsbehebung am übernächsten Werktag |
| Klasse 4 | Beginn der Störungsbehebung innerhalb des gebuchten Servicelevels |
-
Der Werktag ist definiert als Wochentag (Montag bis Freitag), der kein bundeseinheitlicher Feiertag ist. Der Werktag beginnt um 9:00 Uhr und endet Montag bis Donnerstag um 17:00 Uhr, Freitag um 15:00 Uhr.
-
Wird die Störung bis 12:00 Uhr in das Auftragsbearbeitungssystem eingegeben, gilt der Eingabetag als Beginn der Reaktionszeit. Bei späterer Eintragung gilt der folgende Werktag. Bei SLA Klasse 4 beginnt die Reaktionszeit am selben Werktag.
-
Sollten die Reaktionszeiten vom Auftragnehmer wiederholt verschuldet nicht eingehalten werden, steht dem Auftraggeber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
§13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Tätigkeiten vollumfänglich zu unterstützen und stellt erforderliche Räumlichkeiten, Systeme, Personal sowie Unterlagen unentgeltlich bereit.
-
Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Fernzugriffs (z. B. für Remote-Wartung von AIM-Produkten) erforderliche Systeme und Telekommunikationsanschlüsse unentgeltlich bereit.
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Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass in den zu betretenden Räumen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
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Für die ISO 27001 (ISMS)-konforme Dokumentation stellt der Auftraggeber ein geeignetes System bereit; andernfalls wird die ISO 27001-konforme Dokumentation gesondert in Rechnung gestellt.
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SaaS/Hosting: Die Herstellung der Datenverbindung zwischen den Arbeitsplätzen des Auftraggebers und dem definierten Datenübergabepunkt übernimmt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen entspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und User-IDs sowie Passwörter geheim zu halten.
§14 Lieferung und Versand
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Der Verkäufer liefert in die im Online-Shop bzw. Kundenportal als Lieferländer ausgewiesenen Länder.
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Lieferzeiten werden auf der jeweiligen Produktseite und im Bestellprozess angegeben. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein ausdrücklicher Liefertermin vereinbart wurde. Bei AIMSTRONG-Appliances mit individueller Konfiguration können abweichende Lieferzeiten gelten, die im Angebot separat ausgewiesen werden.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Mehrkosten durch Teillieferungen trägt der Verkäufer, sofern der Kunde die Teillieferung nicht veranlasst hat.
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Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware – insbesondere bei Lieferschwierigkeiten bei OEM-Komponenten, Halbleitermangel oder anderen Engpässen bei Vorlieferanten – von der Leistungspflicht zurückzutreten, sofern er seinerseits nicht vertragswidrig nicht beliefert wurde, die Ware bei Vertragsschluss nicht verfügbar war und der Verkäufer den Kunden unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
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Die Regelungen zum Gefahrübergang beim Versand sind für Unternehmer in §B3 und für Verbraucher (sobald Teil C aktiviert) in §C3 geregelt.
§15 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle im Online-Shop und Kundenportal angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreise), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Sobald Teil C aktiviert ist, gelten für Verbraucher Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Gestellte Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel auf der Rechnung oder im Angebot vereinbart wurde.
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Sofern der Kunde mit den fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät, behält sich der Verkäufer das Recht vor, keine weiteren Leistungen zu erbringen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
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Für Serviceleistungen gelten die Preise und Bedingungen aus dem jeweils aktuellen Preisinformationsblatt. Bei Vereinbarung von Stundenkontingenten verpflichtet sich der Auftraggeber zu entsprechenden Mindestabnahmen.
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Der Auftragnehmer kann Entgelte nach billigem Ermessen der Kostenentwicklung anpassen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
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Über das Stundenkontingent hinausgehende Arbeitszeiten werden gemäß Standardstundensatz nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
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Für Arbeiten am Standort des Auftraggebers werden zusätzlich je Anfahrt die Reisekosten gemäß Preisinformationsblatt fällig.
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Besondere Regelungen zu Verzugszinsen: für Unternehmer siehe §B4; für Verbraucher (sobald Teil C aktiviert) siehe §C4.
§16 Vertragsdauer und Kündigung bei Serviceleistungen
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Der Vertrag beginnt mit dessen Unterzeichnung und hat eine im Auftragsformular festgelegte Mindestlaufzeit.
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Die Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.
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Die Kündigung muss schriftlich zugegangen sein. Der Kündigende hat den Nachweis über den Zugang zu führen.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
§17 Eigentumsvorbehalt
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Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Ist der Kunde Verbraucher (sobald Teil C aktiviert), gilt der einfache Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Bestellung.
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Soweit verkaufte Hardware bzw. gelieferte Software mangelhaft ist, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Verkäufer zu, sofern der Käufer Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt §C2.
-
Verarbeitet oder verbindet der Unternehmer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
-
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf gegenüber einem Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
§18 Rücksendung und RMA-Prozess
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Für Retouren im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (Verbraucher, sobald Teil C aktiviert, siehe §C1) sowie für sonstige vom Verkäufer akzeptierte Rücksendungen ist vorab eine Retourengenehmigung beim Verkäufer einzuholen. Die hierfür maßgebliche Kontaktadresse ist dem Kontaktblock am Anfang dieser AGB zu entnehmen.
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Für Rücksendungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsfällen (RMA – Return Merchandise Authorization) ist der RMA-Prozess über den im Kontaktblock angegebenen RMA-Kontakt einzuleiten. Der Kunde erhält nach Prüfung eine RMA-Nummer, die gut sichtbar auf dem Versandpaket anzubringen ist. Einsendungen ohne RMA-Nummer können nicht bearbeitet werden und werden auf Kosten des Einsenders zurückgesandt.
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Rücksendungen sind sicher und transportschutzgerecht zu verpacken. Für Schäden durch unsachgemäße Verpackung haftet der Kunde.
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Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung bei berechtigten Garantie- und Gewährleistungsfällen. In allen anderen Fällen trägt der Kunde die Versandkosten, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes vereinbart ist.
§19 Gewährleistung bei Werkleistungen
Diese Regelung gilt ausschließlich für Werkleistungen gegenüber Unternehmern.
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Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang und Zeitraum.
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Nacherfüllungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Nacherfüllung erfolgt zunächst in Form von Nachbesserungen.
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Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber Änderungen an den erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf den Mangel.
§20 Gewährleistung bei Nichteinhaltung von Service-/Reaktionszeiten und Hosting-Leistungen
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Soweit Service Level oder vereinbarte Verfügbarkeiten aus Gründen nicht eingehalten werden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, kann der Auftraggeber ohne vorherige Geltendmachung eines Nacherfüllungsanspruchs ausschließlich Minderungsrechte geltend machen.
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Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Beeinträchtigungen außerhalb des vom Auftragnehmer betriebenen Netzes, bei vertragswidrigem Systemgebrauch, bei Zahlungsverzug, bei höherer Gewalt oder bei Angriffen Dritter auf die Infrastruktur.
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Minderungsquote bei Hosting-Leistungen: Die Vergütung wird prozentual um den dreifachen Wert (Faktor 3) gemindert, um den die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde. Die Vergütung entfällt ab einer Unterschreitung um mehr als 15 % für den betroffenen Monat. Bei SLA Klasse 4 vermindert sich die Vergütung um 4 % pro Monat.
§21 Exportkontrolle und Sanktionen
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Der Kunde versichert, dass die erworbenen Produkte – insbesondere AIMSTRONG-Appliances, AIMdefense-Systeme, Verschlüsselungskomponenten und sonstige Security-Hardware – nicht in Länder weiterveräußert oder verbracht werden, gegenüber denen Exportbeschränkungen oder Sanktionen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder anderer zuständiger Behörden bestehen.
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Soweit Produkte dem EU-Dual-Use-Recht (VO (EU) 2021/821) unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungspflichten einzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die aus einem Verstoß entstehen.
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Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder geschlossene Verträge rückabzuwickeln, sofern nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Klausel bekannt werden.
§22 Herstellerlizenzen und Drittanbieter-EULAs
Bei der Lieferung von Software oder softwarebasierter Hardware gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Dritthersteller (EULA), insbesondere für Open-Source-Komponenten in AIMdefense (OPNsense, Zenarmor) sowie für auf AIMSTRONG-Appliances vorinstallierte Betriebssysteme oder Zusatzsoftware. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor der Inbetriebnahme zu akzeptieren. Der Verkäufer überträgt nur solche Rechte, die ihm selbst vom jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden. Der Verkäufer weist auf etwaige EULA-Pflichten im Bestellprozess oder in der Produktbeschreibung hin.
§23 Haftung
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Der Verkäufer haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
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Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Übernahme einer Garantie für eine Eigenschaft sowie bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
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Schäden durch leichte Fahrlässigkeit werden nur ersetzt, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des Auftragswertes.
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Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
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Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt (Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streik, Energiemangel, Lieferstörungen vorgeschalteter Dienstleister, Halbleitermangel, OEM-Lieferengpässe etc.) ist der Verkäufer von der Leistungserbringung befreit, solange die Leistungshinderung besteht.
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Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit sie mit zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (relevant sobald Teil C aktiviert).
§24 Geheimhaltung
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Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Produktarchitekturen, Firmware-Spezifikationen sowie Preisinformationen, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Weise zu verwerten.
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Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
§25 Datenschutz
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Die Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke.
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Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Verkäufer sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter secure2fiber.com/privacy abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist. Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung eine Auftragsverarbeitung stattfindet, wird diese in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.
§26 Änderung dieser AGB
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Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform bekanntzugeben.
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Widerspricht der Auftraggeber (Unternehmer) den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Verkäufer weist in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hin.
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Gegenüber Verbrauchern (sobald Teil C aktiviert) treten Änderungen dieser AGB nur in Kraft, wenn der Verbraucher diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen ist gegenüber Verbrauchern unwirksam.
§27 Recht und Gerichtsstand
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Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird der Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Falle von Auslandslieferungen gilt ergänzend §21 (Exportkontrolle).
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Die vertragliche Beziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
§28 Abschließende Vereinbarungen
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Der Verkäufer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen, wenn durch dessen Qualifikation und Leistungsfähigkeit eine vertragsgemäße Erfüllung gewährleistet ist. Der Kunde wird über eine solche Übertragung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ist der Kunde Unternehmer, stimmt er einer solchen Schuldübernahme bereits jetzt unwiderruflich zu, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
TEIL B – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER
§B1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Käufer Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Lieferung, schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen (§ 377 HGB). Dies gilt insbesondere für AIMSTRONG-Appliances und AIMdefense-Produkte hinsichtlich offensichtlicher Hardware-Mängel, fehlerhafter Firmware-Versionen oder unvollständiger Lieferumfänge. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Ware als genehmigt.
§B2 Gewährleistungsfristen für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Waren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Bei Softwareprodukten und Produkten mit digitalen Elementen (insbesondere AIMdefense-Firmware, AIMdesk, AIMroute, AIMnetworks) stellt der Verkäufer während des Gewährleistungszeitraums erforderliche Sicherheits- und Funktionsupdates bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit notwendig ist (§ 327f BGB).
§B3 Gefahrübergang bei Unternehmern
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
§B4 Zahlungsverzug bei Unternehmern
Im Verzugsfall werden – zusätzlich zu etwaigen Mahnkosten – Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
§B5 Erweiterter Eigentumsvorbehalt bei Unternehmern
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Verarbeitet oder verbindet der Unternehmer die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
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Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf gegenüber einem Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
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Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
TEIL C – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER
⚠️ HINWEIS: DIESER TEIL IST DERZEIT NICHT AKTIV.
Die Secure 2 Fiber GmbH beliefert zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden derzeit nicht angeboten und sind nicht möglich. Teil C ist vollständig ausformuliert und tritt automatisch in Kraft, sobald Secure 2 Fiber GmbH Verbrauchergeschäfte aufnimmt. Die Aktivierung erfolgt durch Veröffentlichung einer aktualisierten AGB-Version mit entsprechendem Hinweis.
§C1 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einer Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit der Inbesitznahme der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die hierfür maßgeblichen Kontaktdaten (Post und E-Mail für Widerruf & Retouren) finden Sie im Kontaktblock am Anfang dieser AGB. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten durch eine von Ihnen gewählte teurere Lieferart), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion; Entgelte entstehen Ihnen dabei nicht.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, was früher eintritt. Sie haben die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Mitteilung des Widerrufs, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden (z. B. individuell konfigurierte AIMSTRONG-Appliances mit spezifischer Hardware-Ausstattung);
- Computerprogrammen und Firmware in versiegelter Verpackung oder mit aktiviertem Lizenzschlüssel, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder der Lizenzschlüssel aktiviert wurde (§ 356 Abs. 5 BGB);
- Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Secure 2 Fiber GmbH, Am Brambusch 24, 44536 Lünen – Kontaktdaten siehe Kontaktblock am Anfang dieser AGB.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am () / erhalten am (): ___
Name des/der Verbraucher(s): ___
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___
Datum: ___
() Unzutreffendes streichen.*
§C2 Gewährleistung für Verbraucher
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Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei (2) Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Eine Verkürzung dieser Frist ist ausgeschlossen.
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Bei digitalen Produkten und Produkten mit digitalen Elementen (insbesondere AIMSTRONG-Appliances mit integrierter Firmware, AIMdefense-Software) ist der Verkäufer verpflichtet, während des Gewährleistungszeitraums erforderliche Sicherheits- und Funktionsupdates bereitzustellen (§ 327f BGB).
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Das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung steht dem Verbraucher zu (§ 439 Abs. 1 BGB), sofern die gewählte Art nicht unmöglich oder unverhältnismäßig kostenintensiv ist.
§C3 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Verbraucher über, auch wenn der Verbraucher den Versand selbst organisiert hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
§C4 Zahlungsverzug bei Verbrauchern
Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 1 BGB).
§C5 Pflichtinformationen nach § 312d BGB / Art. 246a EGBGB
Vor Abgabe der Bestellung werden dem Verbraucher im Bestellprozess folgende Informationen bereitgestellt:
- Identität, Anschrift und Kontaktdaten des Verkäufers (siehe Kontaktblock)
- Wesentliche Eigenschaften der Waren (inkl. Produktdatenblätter für AIM-Produkte)
- Gesamtpreis inkl. aller Steuern, Abgaben und Versandkosten
- Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Lieferfrist
- Einzelheiten zum Widerrufsrecht (siehe §C1)
- Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung
- Hinweis auf geltende Herstellerlizenzen und Open-Source-Lizenzen (siehe §22)
§C6 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Der Verkäufer ist bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein,
www.verbraucher-schlichter.de
Im Streitfall empfehlen wir dem Verbraucher, sich zunächst direkt an uns zu wenden (Kontaktdaten siehe Kontaktblock), um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen | Stand: 07. April 2026
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